Gebäudebuch:

In der öffentlichen Bauwirtschaft legen verschiedene DIN-Vorschriften und weitergehende Rechtsvorschriften fest, dass für jedes öffentliche Gebäude eine sogenannte Aufschreibung geführt wird, dem offiziellen „Bauwerksbuch“.

In einigen Bundesländern haben sich die Behörden aus der Archivierung von Bauunterlagen von Wohngebäuden herausgelöst und überlassen diese dem Bauherren. Bis zu fünf Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung archivieren die Behörden alle Baugenehmigungen und Veränderungen, danach werden nur vereinzelt in Kommunen im Stadtarchiv Dokumente verwaltet.

Berlin hat z.B. als erstes Bundesland die umfangreiche Archivierung der Gebäudedokumentation dem Bauherrn per Gesetz übertragen.

Wie wichtig eine lückenlose Dokumentation mit Baugenehmigungen, Änderungen und Umbauten ist, merkt man spätestens dann, wenn bei weiteren Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen oder aber plötzlichen Reparaturen durch unvorhergesehene Begebenheiten nennenswerte Schäden, Verzögerungen und dadurch bedingt weitere Kosten entstehen.

Ohne aufwendige Voruntersuchungen und lückenlose Gebäudediagnostik ist eine sorgfältige Planung von Umbau- und Sanierungsmaßnahmen kaum möglich. Daher ist die Erstellung eines Gebäudebuches als klassische Bauakte mit technischer Gebäudeausstattung (TGA) eine wichtige Informationsquelle für Eigentümer, Betreiber und Dienstleister.